Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes im Wetteraukreis: FDP fordert Transparenz

11.08.2022

Hahn: „Die Kreisspitze sollte anstatt zu schweigen zu ihren Versäumnissen stehen und der Öffentlichkeit ihre Digitalisierungspläne endlich lückenlos darlegen“

„Als wir diese Fragen in der vergangenen Kreistagssitzung stellen wollten, blockierte die große Koalition aus CDU und SPD das und verweigerte uns Antworten. Aus diesem Grund wollen wir als Oppositionsfraktion nun mit einer Anfrage Licht ins Dunkle bringen“, erklärt der FDP-Fraktionsvorsitzende im Wetterauer Kreistag Dr. h.c. Jörg-Uwe Hahn den Grund für eine neue Anfrage zur Umsetzung des Onlinezugangsgesetz im Wetteraukreis.

Weniger als fünf Monate, bis Ende 2022, haben deutsche Behörden und damit auch der Wetteraukreis Zeit, die Anforderungen des Onlinezugangsgesetzes (OZG) umzusetzen und damit sehr viele Verwaltungsleistungen zu digitalisieren. Bereits im Jahr 2017 wurde das Gesetz erlassen und die rund 600 Leistungen definiert, die Bürgerinnen und Bürger zukünftig digital angeboten werden sollen.

Die FDP-Kreistagsfraktion hatte bereits vor einigen Monaten eine sehr umfassende Anfrage zu diesem gerade die Bürgerinnen und Bürger interessierenden Themen ausgearbeitet, die der Landrat des Wetteraukreises mit Schreiben vom 10.05.2022 beantwortet hat. Leider seien 
die Antworten sehr ungenau, so sei beispielsweise auf die Frage der konkreten Zahl der OZG-Prozesse mit ‚rund 80‘ geantwortet worden. Auch habe sich Landrat Weckler mit nicht gefragten Themen wie OZG 2.0 beschäftigt. 
 
Aus diesem Grund stellen die Liberalen nun eine weitere Anfrage und wollen wissen, welche gemäß OZG zu digitalisierende Verwaltungsleistungen im Wetteraukreis konkret zu digitalisieren sind, welche dieser Leistungen Stand 29.7.2022 bereits vollständig digitalisiert sind und in welchem Stadium sich die einzelnen nicht vollständig digitalisieren Leistungen befinden.
 
Die Liberalen erwarten von der Kreisspitze um Landrat Jan Weckler (CDU) auch klare Antworten auf die Fragen, ob der Wetteraukreis die gesetzlichen Vorgaben aus dem OZG vollständig 
umsetzen wird, die in dem Pflichtenkatalog des OZG notiert wurden, und wenn nein, welche der Leistungen bis zum Stichtag digital 
angeboten werden und wie der Zeitplan für die nicht umgesetzten Leistungen aussieht.

„Die ausweichende Art der bisherigen Antworten auf unsere klaren Fragen lassen darauf schließen, dass der Wetteraukreis nicht fristgerecht die Umsetzung schaffen wird. Es ist kein Geheimnis, dass der schwarz-rote Koalition im Wetteraukreis die Digitalisierung schwerfällt, obwohl die Bürgerinnen und Bürger auch immer stärker von ihrer Verwaltung eine Dienstleisterqualität erwarten. Die Erfolge in der Digitalisierung müssen spürbarer für die Menschen werden, denn sie bringen einen Gewinn an Service auf Seite der Bürger und einen Gewinn an Entlastung auf Seiten der Verwaltungsmitarbeitern mit sich“, so der FDP-Fraktionschef.

„Die Kreisspitze sollte anstatt zu schweigen zu ihren Versäumnissen stehen und der Öffentlichkeit ihre Digitalisierungspläne endlich lückenlos darlegen“, fordert der FDP-Mann Hahn abschließend.