Tempo-30-Ärger in Friedberg
Der Wetterauer FDP-Landtagsabgeordnete Dr. h.c. Jörg-Uwe Hahn macht zusammen mit seinem fachlich zuständigen Fraktionskollegen, Dr. Stefan Naas, den Tempo-30-Ärger in Friedberg nun zum Thema im Landtag. Die beiden Liberalen stellten an die Landesregierung im hessischen Landtag eine sogenannte Kleine Anfrage. Nun muss sich der Verkehrsminister Tarek Al-Wazir mit der Thematik auseinandersetzen.
Die Kreisstadt hatte in diversen innerstädtischen Teilbereichen die Höchstgeschwindigkeit von 50 Km/h auf 30 Km/h reduziert und begründete dies unter anderem mit einem hohen Wechselverkehr zwischen Fußgängern und Kraftfahrzeugverkehren, den Schulwegen und gelegentlich auftretenden Tempoüberschreitungen durch Fahrzeuge in den betroffenen Gebieten. Nun wurde bekannt, dass die Aufsichtsbehörde, der Wetteraukreis, die Stadt Friedberg aufgefordert hat, die neuen Tempo-30-Bereiche aufzuheben.
Aus diesem Grund fragen die Liberalen nun den Verkehrsminister Tarek Al-Wazir (Bündnis 90/Die Grünen), wie die Landesregierung die Einführung eines Tempolimits in den betroffenen Friedberger Straßen, mit der Begründung der Verkehrssicherheit, einschätzt. Auch bitten Hahn und Naas die Landesregierung hinsichtlich der Idee der Stadt Friedberg, aufgrund zu schnell fahrender Kraftfahrzeugführer die Höchstgeschwindigkeit in den betroffenen innerstädtischen Gebieten von 50 Km/h auf 30 Km/h zu reduzieren, um eine Einschätzung. Zudem wollen die FDP-Politiker wissen, wie die Landesregierung eine allgemeine und landesweite Tempo-30-Reduzierung in innerörtlichen Gebieten bewertet und inwiefern der Landesregierung Erkenntnisse vorliegen, wonach sich nach innerörtlichen Temporeduzierungen die Unfallzahlen, insbesondere mit Schwerverletzen und Toten, reduzieren. Auch erfragen Sie, ob dem Land Erkenntnisse vorliegen, wonach sich Lärm und Luftschadstoffe durch ein Tempo-30-Limit reduzieren könnten. Hahn und Naas fragen bei dem grünen Verkehrsminister auch nach, ob die Landesregierung die Notwendigkeit sehe, Kommunen wie der Kreisstadt Friedberg durch Veränderungen von Normen im Hessenrecht Handlungsgrundlagen hinsichtlich der Reduzierung von innerörtlichen Tempolimits zu schaffen.
„Für uns ist es unverständlich, dass Kommunen keinen eigenen Handlungsspielraum haben, um Tempolimits anzuordnen. Die Kommunen wissen in der Regel am besten, wo Temporeduzierungen notwendig sind. Innerörtliche Tempolimits, die der Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger dienen, dürfen seitens der Aufsichtsbehörde keine Steine in den Weg gelegt werden. Insbesondere an Schulen, Kindergärten oder Seniorenheimen darf die Einrichtung von Tempo-30-Zonen für Kommunen nicht zum Spießrutenlauf werden“, so die beiden FDP-Landtagsabgeordneten. Nachdem nunmehr sogar der Wetterauer Landrat Jan Weckler erklärte, der Kreis müsse das Verfahren in der Kreisstadt beenden, sei die Landesregierung am Zug.
„Eine Gängelung des Autofahrers durch ein generelles innerörtliches Tempolimit ohne konkreten Mehrwert lehnen wir Freie Demokraten hingegen strikt ab, es schießt über das Ziel hinaus. Auch die Einführung von Tempolimits, um auf das Fehlverhalten von einigen Fahrzeugführern zu reagieren, die Tempolimits missachten, halten wir für falsch. Anstatt dessen sollten an Gefahrenschwerpunkten regelmäßig Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt werden“, so die FDP-Politiker abschließend.