Streit um Wetterauer Haushalt: Anfragen sollen Klarheit bringen

29.08.2022

Hahn: „Die überaus mutige Behauptung des Kreisbeigeordneten Walthers, dass die Nicht-Genehmigung durch das Regierungspräsidium Usus sei, werden wir Freie Demokraten sowohl im Hessischen Landtag als auch im Wetterauer Kreistag detailliert hinterfragen.“

Der Fraktionsvorsitzende der FDP im Wetterauer Kreistag Dr. h.c. Jörg-Uwe Hahn hatte mitgeteilt, dass das Regierungspräsidium Darmstadt (RP) es abgelehnt habe, den von der Wetterauer CDU/SPD-Koalition beschlossenen Haushalt 2023 zu genehmigen. Lediglich der für 2022 vorgesehene Teil des Doppelhaushalts habe die Freigabe erhalten. Diese Schlappe der Koalition habe man vorausgesagt, stellte Hahn fest und forderte die Koalition auf, endlich von ihrem hohen Ross herabzusteigen

Kreiskämmerer Matthias Walther (CDU) hatte daraufhin behauptet, die Genehmigung für das zweite Haushaltsjahr 2023 sei durch den RP wie viele Male zuvor zurückgestellt worden. Das sei in Jahren, die signifikante Veränderungen zu den Planungen im ersten Jahr eines Doppelhaushalts erwarten lassen, übliche Praxis.

„Die überaus mutige Behauptung des Kreisbeigeordneten Walthers, dass ein solches Vorgehen Usus sei, werden wir Freie Demokraten sowohl im Hessischen Landtag als auch im Wetterauer Kreistag detailliert hinterfragen“, kündigt der ehemalige Justizminister Hahn an. Zu Wochenbeginn seien sowohl im Landtag als auch im Kreistag entsprechende Anfragen eingereicht worden.

Unter anderem soll mit den Anfragen an die schwarz-grüne Landesregierung und an den schwarz-roten Kreisausschuss an das Tageslicht kommen, wann in den Haushaltsjahren 2000 bis 2023 der Kreisausschuss jeweils seinen Entwurf eingebracht hat, wann und mit welchem Ergebnis die Kommunalaufsicht jeweils über den Haushalt entschieden hat und wie viele Genehmigungen das zuständige Regierungspräsidium in den abgefragten Jahren hessenweit erteilt bzw. zurückgestellt haben. „Uns interessiert nicht nur die Praxis für den Wetteraukreis, sondern für alle hessische Landkreise!“, so Hahn weiter.

„Wir gehen davon aus, dass die Beantwortung der Anfrage durch den Kreisausschuss nur wenige Tage in Anspruch nehmen wird. Dem Kreiskämmerer müssen ja die abgefragten Informationen bereits vorliegen, sonst hätte er seine Behauptung, dass die Zurückstellung gängige Praxis sei, nicht aufstellen können“, macht Hahn abschließend deutlich.