Planungen für die vierte Reformstufe des Bundesteilhabegesetzes verschlafen
Hahn: „Wie der Wetteraukreis diese Problematik noch in diesem Jahr lösen will, ist ein großes Rätsel“
Das Bundesteilhabegesetz soll Menschen mit Behinderungen zu mehr Teilhabe und individueller Selbstbestimmung verhelfen. Die Einführung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) gliedert sich in insgesamt vier Reformstufen. Die Reformstufen 1, 2 und 3 sind bereits in Kraft getreten, während die Stufe 4 zum 01.01.2023 eingeführt werden wird. Die stufenweise Einführung sollte die Umsetzung in die Praxis erleichtern, da die Neuerungen sehr umfangreich sind. Die vollständige Umsetzung des Gesetzes wird somit 2023 abgeschlossen sein. In der letzten Reformstufe wird unter anderem der Zugang zur Eingliederungshilfe neugestaltet.
Die FDP-Fraktion im Wetterauer Kreistag stellte eine Anfrage an den schwarz-roten Kreisausschuss um die zuständige Dezernentin Stephanie Becker-Bösch (SPD) und wollte wissen, wie es im Kreis um die derzeitige Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes gestellt ist. Wie aus der nun veröffentlichten Antwort unter anderem hervorgeht, werde zur Umsetzung der vierten Reformstufe eine sozialräumliche Inklusion sowie die ganzheitliche Umsetzung aller Hilfen für junge Menschen aus einer Hand entwickelt. Hierzu sowie für die Evaluation seien durch den Fachbereich Jugend und Soziales zusätzlich sechs Vollzeitstellen beantragt worden, eine Entscheidung stehe noch aus.
Für den Fachbereich Jugend und Soziales stünden laut Becker-Bösch schon jetzt keine ausreichenden räumlichen Kapazitäten zur Verfügung. Aufgrund der Raumsituation finde voraussichtlich am 30. August ein Umzug der Fachstelle Eingliederungshilfe Leistung in die Liegenschaft am Straßbach in Friedberg statt. Auch nach diesem Umzug werde für das zusätzlich benötigte Personal keine ausreichende Raumkapazität gegeben sein.
„In weniger als fünf Monaten tritt die vierte Reformstufe in Kraft und es ist noch keine Entscheidung über die sechs beantragten neuen Vollzeitstellen gefallen. Hiernach müssen noch Ausschreibungsverfahren folgen und geeignetes Personal ausgewählt werden. Und dann hat das neue Personal offenbar keinen Schreibtisch, da der dafür benötigte Platz fehlt. Wie der Wetteraukreis diese Problematik noch in diesem Jahr lösen will, ist ein großes Rätsel“, fragt sich der FDP-Fraktionsvorsitzende Hahn.
„Die Einführung der vierten Reformstufe des Bundesteilhabegesetztes bringt natürlich auch für den Wetteraukreis viele Neuerungen mit sich. Diese Neuerungen sind seit vielen Jahren bekannt, der Wetteraukreis hatte eine ausreichende Planungszeit. Leider haben die Verantwortlichen der großen Koalition um die zuständige SPD-Kreisbeigeordnete Becker-Bösch es verschlafen, rechtzeitig mit den notwendigen Planungen und Vorbereitungen zu beginnen“, macht die sozialpolitische Sprecherin der Liberalen Andrea Rahn-Farr deutlich. Man erwarte von der großen Koalition nun schnelle Lösungsmodelle und eine umfangreiche Transparenz, auch hinsichtlich der Finanzierung der sechs neuen Stellen möglicherweise durch einen entsprechenden Nachtragshaushalt. Rahn-Farr kündigte einen entsprechenden Antrag für die nächste Kreistagssitzung an.