Verfassungsbeschwerde eingereicht: Peter Heidt klagt mit FDP-Bundestagsfraktion gegen „Bundesnotbremse“
Verfassungsbeschwerde gegen Änderung des Infektionsschutzgesetz
Die FDP-Bundestagsfraktion und Peter Heidt haben heute die Verfassungsbeschwerde gegen die Änderung des Infektionsschutzgesetzes, und zwar insbesondere gegen die automatischen und pauschalen Ausgangssperren, beim Bundesverfassungsgericht per Boten eingereicht. „Ich bin stolz, dass alle 80 FDP-Bundestagsabgeordnete zusammen persönlich Klage eingereicht haben.“ sagt Peter Heidt heute Vormittag.
Ein Kritikpunkt der FDP: Studien haben gezeigt, dass Ausgangssperren praktisch keinen positiven Effekt haben, da das Infektionsgeschehen durch Ausgangssperren nicht nachweisbar gebremst wird. Die liberale Bundestagsfraktion sieht sich in ihrer Rechtsauffassung bestärkt, dass ist die Ausgangssperre unverhältnismäßig und untauglich ist.
„Eine Studie der Universität Gießen hat bestätigt, dass die im Gesetz verankerten nächtlichen Ausgangsbeschränkungen zur Pandemiebekämpfung ungeeignet sind.“, so der liberale Bundestagsabgeordnete Peter Heidt. Zudem werden die Maßnahmen an die nackte Inzidenz geknüpft und nicht an einen aussagekräftigeren Kriterien-Mix.