Peter Heidt: „Eine allgemeine Impfpflicht lehne ich weiterhin ab!“

06.04.2022


 
Der Wetterauer FDP-Bundestagsabgeordnete Peter Heidt lehnt eine allgemeine Impflicht weiterhin ab. Er wird am Donnerstag im Deutschen Bundestag gegen eine allgemeine Impfpflicht abstimmen. Heidt ist Mitunterzeichner des sogenannten „Kubicki-Antrages“, der eine Impfpflicht ablehnt.
 
Entgegen anderslautenden Presseberichten gebe es keinen gemeinsamen Antrag der Impfbefürworter, erklärt Peter Heidt. Vielmehr haben sich inzwischen viele weitere Bundestagsabgeordnete, darunter auch Otto Fricke und Nicole Westig dem „Kubicki-Antrag“ angeschlossen. Peter Heidt geht, anders als Gesundheitsminister Karl Lauterbach, davon aus, dass kein einzelner Antrag die Mehrheit im Bundestag bekommen wird: „Es wird meiner Meinung nach deshalb auch keine Impfpflicht beschlossen“ sagt Peter Heidt, der sich von Anfang an klar gegen eine allgemeine Impflicht ausgesprochen hat.
 
Heidt ist davon überzeugt, dass eine allgemeine Impfpflicht keinesfalls die Corona Pandemie beenden kann. „Eine Impfpflicht ist nicht zielführend“, sagt Heidt. Aufgrund der vielen offenen Fragen, etwa in Bezug auf Wirksamkeit und Nebenwirkungen der Impfstoffe und auf eine Einführung und Umsetzung einer Impflicht hält Peter Heidt die Durchsetzung einer Impfpflicht für mit dem Grundgesetz nicht vereinbar. Heidt befürchtet sogar, dass die Einführung einer Impfpflicht auch die Gesellschaft noch weiter spalten und das Vertrauen in die Politik schwächen würde.
 
„Seit Anfang April bekommen wir im Alltag unsere Normalität zurück. Hier hat die FDP auch ihre Aussagen im Wahlprogramm sehr gut umgesetzt.“, sagt Peter Heidt. Ausnahmen gelten nur für die besonderen Settings, die die Freien Demokraten immer benannt haben: Pflegeheime, Krankenhäuser, ÖPNV. Dort KÖNNEN (!) die Bundesländer Test- und Maskenpflichten anordnen. Für Schulen gibt es KEINE Grundlage mehr für Maskentragepflichten, Tests können die Länder jedoch anordnen. Ansonsten: Gastro, Handel, Kultur etc. kommen in die Normalität zurück ohne sogenannte „Basisschutzmaßnahmen“.
 
Etwas anderes gilt nur in Hotspots, also wo es eine konkrete Gefahr gibt. Das sind Gebietskörperschaften, in denen eine Virusvariante um sich greift, die mindestens so pathogen ist wie Delta, oder wo das lokale Gesundheitssystem zu überlastet zu werden droht. Das ist vor dem Hintergrund sinkender Hospitalisierungsraten aber sehr schwer vorstellbar. Voraussetzung ist aber IMMER, dass der Landtag die konkrete Gebietskörperschaft per Beschluss auch dazu erklärt. Das sind sehr hohe Hürden. Falls das der Fall ist, können dann die Maßnahmen aus dem MPK-Beschluss (also das, was eigentlich für ganz Deutschland gelten sollte) lokal ergriffen werden.