Ortsumgehung Altenstadt – FDP fordert Initiative von Landrat Arnold

25.03.2016

Hahn: „Altenstadt darf nicht auf der Strecke bleiben!“

Zur Veröffentlichung des Bundesverkehrswegeplans 2030 durch Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) erklärt der ehemalige Hessische Justizminister und freidemokratische Wetterauer Landtagsabgeordnete Dr. h.c. Jörg-Uwe Hahn:
„Für die Altenstädter Bürger bedeutet der neue Verkehrswegeplan der Bundesregierung nichts Gutes. Die seit Jahrzehnten geplante Ortsumgehung der mitten durch Altenstadt verlaufenden Bundesstraße 521 hat ihren Dringlichkeitsstatus verloren – im vorigen Bundesverkehrswegeplan von 2003 zählte das Projekt noch zum sogenannten „vordringlichen Bedarf“. Dabei ist besonders pikant, dass die Altenstädter sich in der Zwischenzeit in einem Bürgerentscheid eindeutig für den Bau der Umgehungsstraße entschieden hatten. Im Dezember 2014 votierte eine demokratische Mehrheit für das Infrastrukturprojekt. Vor diesem Hintergrund ist die Ausbremsung der ‚OU Altenstadt‘ für die Wetterauer Freien Demokraten nicht nachvollziehbar.“
Laut Hahn bestehe jedoch noch die Möglichkeit einer erneuten Priorisierung, indem sich die politischen Vertreter von Gemeinde und Kreis in der Diskussion um den Entwurf des Bundesverkehrswegeplans einschalteten.

Der Freidemokrat weiter:
„Die Kompetenzen bei der Planung der Ortsumgehung unterliegen zwar dem Bund, weil es sich eben um eine Erweiterung der Bundesstraße 521 handelt. Gleichzeitig haben die demokratisch gewählten Vertreter Altenstadts aber den Auftrag, den politischen Willen ihrer Wählerschaft durchzusetzen. Die Gemeinde hat sich eindeutig für die Ortsumgehung entschieden. Ich rufe daher den Altenstädter Bürgermeister Norbert Syguda und den Wetterauer Landrat Joachim Arnold dazu auf, schnellstmöglich die Initiative zu ergreifen und den Dringlichkeitsstatus der Ortsumgehung zurück zu erhandeln. Das liegt im Rahmen des Möglichen, denn die Öffentlichkeit darf sich erstmalig an der Erstellung des Bundesverkehrswegeplans beteiligen. Bis zum 2. Mai besteht die Möglichkeit, Änderungen und Hinweise einzureichen. Mit dem demokratischen Votum der Altenstädter im Rücken hat der Landrat eine gestärkte Verhandlungsposition. Auf diese Weise ist es noch möglich zu verhindern, dass die Altenstädter weitere Jahrzehnte buchstäblich auf der Strecke bleiben.“