Neue Erkenntnisse zu Rosbacher Pannenkreisel

06.05.2021

Hahn: „Hat Al-Wazir nicht umfassend geantwortet?“ – nächste Parlamentsinitiative

Laut der Antwort der Landesregierung um den zuständigen Verkehrsminister Tarek Al-Wazir (Grüne) auf eine Kleine Anfrage des Wetterauer FDP-Landtagsvizepräsidenten Dr. h.c. Jörg-Uwe Hahn gab es am Pannenkreisel im Zuge der L 3352/K 11 bei Nieder-Rosbach im Zeitraum 01.03.2020 bis 31.12.2020 sieben polizeilich registrierte Verkehrsunfälle mit Sachschaden.

Der Kreisverkehr zwischen Nieder-Rosbach und Rodheim ist immer wieder negativ in der Diskussion und erhitzt so manche Gemüter. Der Grund: Im Kreuzungsbereich der Kreisstraße 11 und der Landesstraße 3352 wurde dieser in der Vergangenheit oft übersehen. Fast täglich konnte man auf dem braunen Hügel Reifenspuren sehen.

Aus diesem Grund machte Hahn, der sich mit der FDP Rosbach um Dr. Volker Hofmann immer wieder für zusätzliche Maßnahmen zur Sicherheit der Verkehrsteilnehmer ausgesprochen hatte, um weitere schwere Unfälle zu vermeiden, den Kreisverkehr erneut zum Thema im Landtag.

Hahn fragte, wie viele der Unfallverursacher aus der jeweiligen Richtung der vier Einfahrten in den Kreisverkehr hereingefahren sind beziehungsweise in diesen hereinfahren wollten. Al-Wazir antwortete unter anderem, dass vier der insgesamt sieben Unfallverursacher in 2020 die K 11 aus Richtung B 455 kommend befahren hätten.  

Die Gründe für die Verkehrsunfälle seien laut dem grünen Verkehrsminister unterschiedlich. Unter Umständen führe die Wahrnehmbarkeit des Kreisverkehrsplatzes in einer leichten Senke zu dem Eindruck, dass sich der Straßenverlauf ohne Unterbrechung fortsetze, wenn der jeweilige Fahrzeugführer die im Verkehr notwendige Sorgfalt nicht beachte. Zwei Unfallereignisse aus dem vorgenannten Zeitraum stünden nicht im Zusammenhang mit der Kreiselführung und hätten auch an anderer Stelle eintreten können. Bei einem dieser beiden Verkehrsunfälle hätte der Unfallverursacher eine Blutalkoholkonzentration von 2,75 Promille aufgewiesen. Bei dem anderen Unfall verwechselte ein Fahranfänger nach eigenen Angaben das Gas- mit dem Bremspedal.

Auf die Frage des ehemaligen Justizministers Jörg-Uwe Hahn, welche Maßnahmen in den vergangenen Jahren wann durchgeführt worden seien, um die Unfallhäufigkeit zu reduzieren, antwortete der Verkehrsminister, dass zusätzlich zu den seit Inbetriebnahme des Kreisverkehrsplatzes vorhandenen Vor-Wegweisern die zuständige Straßenverkehrsbehörde eine Beschilderung angeordnet habe, welche deutlicher auf die Wartepflicht am Kreisverkehrsplatz hinweise. Die verkehrsbehördliche Anordnung sei am 16.03.2017 umgesetzt worden. Die zusätzliche Beschilderung umfasse die Zeichen „Vorfahrt gewähren“ in Verbindung mit einer Entfernungsangabe von 200 Metern, welche zur besseren Wahrnehmbarkeit zusammen auf einer Tafel mit weißem Grund aufgebracht worden seien. Flankierend zu der Beschilderung sei die Mittelinsel des Kreisverkehrsplatzes bepflanzt worden, um dessen Sichtbarkeit zu erhöhen.

Hahn wollte zudem wissen, ob die Landesregierung zu der Einschätzung komme, dass diese Maßnahmen wirksam und ausreichend seien, welche zusätzlichen Möglichkeiten die Landesregierung sehe, um die Unfallhäufigkeit an diesem Kreisverkehr zu reduzieren, beispielsweise mit Geschwindigkeitsreduzierungen, warum die Landesregierung offensichtlich derzeit zu einer anderen Einschätzung als im März 2020 komme, als es noch hieß, dass keine weiteren Maßnahmen notwendig seien, um den „Pannen-Kreisel“ zu entschärfen und warum das Land Hessen es seit der Inbetriebnahme im Jahre 2012 offensichtlich nicht geschafft habe, an diesem Gefahrenpunkt eine ausreichende Verkehrssicherheit zu schaffen und dadurch zahlreiche Verkehrsunfälle mit Sach- und Personenschäden zu vermeiden.

Al-Wazir antwortete hierauf, dass die 2017 umgesetzten Maßnahmen im Bereich des Kreisverkehrs der L 3352 mit der K 11 in den Jahren 2018 und 2019 zu einer deutlichen Reduzierung der Anzahl dort auftretender Straßenverkehrsunfälle geführt hätten. Sowohl 2018 als auch 2019 seien jeweils nur noch vier Verkehrsunfälle polizeilich registriert worden. Die nicht vorherzusehende Zunahme an Verkehrsunfällen vornehmlich zum Ende des Jahres 2020 habe die Untere Straßenverkehrsbehörde des Wetteraukreises veranlasst, die örtliche Unfallkommission einzuberufen. Infolge der Ergebnisse der Sitzung seien Warnlinien mit Vorankündigungspfeilen in sämtlichen Zufahrten zum Kreisverkehr ergänzt und erneuert worden, Richtungstafeln im Kreisverkehr ergänzt worden, die Borde im Kreisverkehr mit reflektierender Farbe bestrichen worden, in den Zufahren zum Kreisverkehr ergänzende Beschilderung angebracht worden und Geschwindigkeitsbegrenzungen veranlasst worden. Diese Maßnahmen seien im Februar umgesetzt worden.

„Als Verkehrsminister sollte es Tarek Al-Wazir eigentlich bewusst sein, dass Kreisverkehre die Verkehrssicherheit erhöhen sollten. Neben den vielen polizeilich registrierten Unfällen gibt es eine hohe Dunkelziffer. Die Schäden und Reifenspuren auf dem Kreisverkehr sprechen da eine deutliche Sprache. Schon seit vielen Jahre haben wir Freie Demokraten wirksame Entschärfungsmaßnahmen gefordert. Neun Jahre nach Inbetriebnahme des Kreisels hat das Verkehrsministerium es endlich geschafft, den Pannenkreisel zu entschärfen. Ob die Maßnahmen wirksam sind, werden die Unfallstatistiken der kommenden Monate und Jahre in Erfahrung bringen. Wir werden uns jedenfalls weiterhin für die Verkehrssicherheit einsetzen und die Geschehnisse an diesem Kreisverkehr genau beobachten“, so der FDP-Politiker Hahn. Es sei entgegen der Darstellung des grünen Verkehrsministers keine Überraschung gewesen, dass die Unfälle an diesem Kreisverkehr Ende des Jahres 2020 wieder zugenommen hätten.

„Uns liegen zudem Erkenntnisse vor, dass Hessen Mobil sich über die derzeitigen Maßnahmen hinaus noch für Reflektoren auf dem Sockel des Kreisverkehrs und eine Geschwindigkeitsbegrenzung in Höhe von 50 Km/h in Annäherung an den Kreisel ausgesprochen hat. Hierzu hat Verkehrsminister Al-Wazir leider keine Stellung bezogen, sodass ich diesen Sachverhalt mit einer erneuten Kleinen Anfrage in Wiesbaden näher beleuchten werde“, stellt Hahn abschließend fest und fragt: „Wusste der Verkehrsminister nichts davon, oder waren ihm die schon benannten Änderungen schon zu viel, um die steile These aufrechtzuerhalten?“