Nach Anfrage von Hahn: Neue Erkenntnisse zu Büdinger Hochwasser

19.04.2021

Hahn: „Solch ein Hochwasserereignis darf sich niemals wiederholen“

Nachdem der Wetterauer FDP-Landtagsvizepräsident Dr. h.c. Jörg-Uwe Hahn die Büdinger Hochwasserkatastrophe vom 29. Januar zum Thema im Hessischen Landtag gemacht hat, liegen nun neue Erkenntnisse zum Unglück vor. Mittels vierzehn Fragen hatte er die zuständige Umweltministerin Priska Hinz (Grüne) zu dem Schadensereignis befragt.

„Es ist wichtig, lückenlose Aufklärungsarbeit zu leisten. Es muss aufgearbeitet werden, welche Hochwasserschutzmaßnahmen in den vergangenen Jahren in die Wege geleitet wurden und warum ein derartiges verheerendes Hochwasserunglück trotzdem geschehen konnte. Wir müssen aus den Fehlern der Vergangenheit lernen,“ erklärt Hahn den Grund für seine umfangreiche parlamentarische Initiativen.

Hahn wollte wissen, inwiefern sich die Stadt Büdingen seit dem Jahre 2010 hinsichtlich des Schutzes, des Managements oder der Hochwasservorsorge an die örtlich zuständige Untere Wasser- und Bodenschutzbehörde gewandt hat. Aus der Antwort der Umweltministerin Hinz geht hervor, dass die Stadt für den Bau einer Hochwasserschutzmauer zwischen der Straßenbrücke Berliner Straße und der oberhalb liegenden Bahnbrücke im Jahr 2017 einen Antrag auf Genehmigung gestellt habe, die im Sommer 2018 auch erteilt worden sei. Des Weiteren hätten im Jahr 2020 zwischen der unteren Wasserbehörde und der Stadt erste Vorgespräche stattgefunden, um ähnliche Maßnahmen an weiteren innerörtlichen Hochwassereinsatzschwerpunkten umzusetzen.

Auf die Frage Hahns, inwiefern die Landesregierung das Schadensereignis in Büdingen als erwartbar einschätzte, antwortete die Umweltministerin, dass die Überflutungsgefahr bekannt gewesen sei.

„Obwohl sich auch Magistrat und Bürgermeister über ein Jahrzehnt der Gefahren durch Hochwasser bewusst waren, wurden erst im Jahr 2020 konkrete Vorgespräche zwischen den Wasserbehörden und der Stadt durchgeführt. Die Brüchigkeit der Hainmauer war schon seit über einem Jahrzehnt bekannt und ein Thema in Büdingens Stadtpolitik. Es ist für uns Freie Demokraten unverständlich, warum hier nicht früher gehandelt wurde. Insbesondere Bürgermeister Spamer hätte sich hier um frühzeitige Gespräche und eine frühzeitige Umsetzung von umfassenden Sanierungsmaßnahmen bemühen müssen“, stellt der FDP-Politiker Hahn fest.

Er befragte die Landesregierung auch, wer in Kommunen wie  in Büdingen für die Gefahrenabwehr bei Hochwasserschutzes zuständig und verantwortlich sei. Priska Hinz antwortete, dass Kommunen, wenn sie einer erhörten Gefährdung durch Überschwemmungen unterliegen, gesetzlich verpflichtet seien, einen Wasserwehrdienst einzurichten.

„Offensichtlich gibt es in Büdingen weder einen Wasserwehrdienst, noch wurden ausreichende Grundsätze und konkrete Abläufe in einem Alarmierungsplan festgelegt. Es wird weiterhin zu klären sein, welche Maßnahmen zur Gefahrenabwehr von wem am Unglückstag getroffen wurden – oder auch nicht“, stellt Hahn fest.

Der erfahrene Parlamentarier wollte von der Landesregierung auch wissen, inwiefern sich das Land Hessen an der Aufklärung des Unglücks und der Klärung der Verantwortlichkeit beteiligen werde. Aus der Antwort geht hervor, dass sich die Umweltverwaltung nach Maßgabe ihrer rechtlichen Verpflichtungen einbringen werde, sollten Ermittlungen wegen Verdachts von Fehlverhalten von verantwortlichen Personen seitens Dritter eingeleitet werden.

„Ich begrüße es, dass die Büdinger Stadtverordnetenversammlung auf Initiative der örtlichen Freien Demokraten um Andrea Rahn-Farr und Wolfgang Patzak einen Akteneinsichtsausschuss einberufen will. Missstände und Versäumnisse im Hochwasserschutz müssen aufgeklärt werden, es darf kein Stein auf dem anderen gelassen werden, um künftigen Schaden von der Stadt und insbesondere den Bürgern abzuwenden“, so Hahn abschließend.