Januar-Hochwasser: Wetterauer Kreisausschuss bringt nur wenige Details an das Tageslicht
Weitere Anfrage im Landtag muss deshalb Transparenz schaffen
Wie aus einer Anfrage der FDP-Fraktion im Wetterauer Kreistag an den Kreisausschuss um den zuständigen Finanzdezernenten Matthias Walther (CDU) hervorgeht, sind im Zuge des Januar-Hochwassers 2021 beim Wetteraukreis 96 Anträge auf Finanzhilfen eingegangen. Hierbei handele es sich um 77 private Antragssteller, 15 Gewerbetreibende und vier Vereine. Anträge auf Soforthilfe seien keine gestellt worden. Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer konnte der Kreisausschuss auf Nachfrage der Liberalen nicht ermitteln. Insgesamt 20 Fälle seien bei der zuständigen Schadenskommission noch in Bearbeitung.
Kräftige Regenfälle sowie die plötzlich eintretende Schneeschmelze im Vogelsberg hatten einige Flüsse und Bäche, wie beispielsweise die Nidda, die Nidder, die Horloff und den Seemenbach, in kürzester Zeit über die Ufer treten lassen. Die Wassermassen richteten großen Schaden an. Der Kreistag hatte kurz darauf am 3. Februar 2021 beschlossen, die Einleitung einer Finanzhilfeaktion beim Land Hessen zu beantragen, um der großen Zahl von geschädigten Mitbürgerinnen und Mitbürgern staatliche Finanzhilfen zu ermöglichen.
„Wir Freie Demokraten haben uns auch im Wetterauer Kreistag für eine schnelle, unbürokratische Hilfe für die Geschädigten eingesetzt. Insofern wollten wir in Erfahrung bringen, inwiefern Schwarz-Rot im Wetteraukreis die durch das Parlament zugesagte Unterstützung auch schnell umgesetzt hat“, erklärt Fraktionsvorsitzender Dr. h.c. Jörg-Uwe Hahn den Grund für die parlamentarische Initiative.
Die FDP-Kreistagsabgeordnete Andrea Rahn-Farr, die in Rinderbügen wohnt und somit den raschen Übertritt des Seemenbaches miterleben konnte, setzt sich in der Büdinger Stadtverordnetenversammlung unter anderem mit der Beantragung eines Akteneinsichtsausschusses für eine konsequente Aufklärung des Hochwassers ein. Sie macht sich nun für eine schnelle Bearbeitung der noch unbeschiedenen Anträge stark: „Jeder Hochwassergeschädigte hat ein Recht darauf, dass er schnelle Hilfe gewährt bekommt, wenn die Antragsrichtlinien auf ihn zutreffen. Es darf nicht immer nur über eine schnelle Unterstützung gesprochen werden, diese muss auch bei den Bürgerinnen und Bürgern tatsächlich schnell ankommen.“
Die Freien Demokraten wollten auch wissen, bei wie vielen der Finanzhilfeanträge die eingerichtete Schadenskommission ein positives Votum abgegeben habe und inwiefern es hier spätere Abweichungen zu der endgültigen Entscheidung des Regierungspräsidiums Darmstadt. Der zuständige CDU-Kreisbeigeordnete Walther wollte hier nicht antworten und hat auf eine Zuständigkeit des Landes Hessen verwiesen. „Offensichtlich interessiert ihn die Antwort nicht“, wundert sich Hahn.
Für den FDP-Landtagsvizepräsidenten ist somit klar, dass er den Fragenkatalog umgehend in Wiesbaden auf die Agenda des Hessischen Landtags bringen wird. „Schwarz-Rot glänzt im Wetteraukreis nicht mit Transparenz, man mauert richtig. Die Öffentlichkeit hat es verdient, mehr Informationen über die Schadensabwicklung des Hochwassers, aber auch über Versäumnisse und Fehler der Vergangenheit, zu erfahren. Nur wenn alle Informationen auf dem Tisch liegen, kann man aus Fehlern lernen“, so der ehemalige Justizminister abschließend.