Herausforderung durch neues Teilhabegesetz

02.05.2018

FDP besucht Behindertenhilfe: Herausforderung durch neues Teilhabegesetz

Unter der Leitung des heimischen Kreis- und Landtagsabgeordneten Dr. h. c. Jörg-Uwe Hahn hat eine FDP-Delegation die Behindertenhilfe Wetteraukreis (bhw) in Friedberg-Ockstadt besucht. Auf dem Gelände der dort ansässigen Werkstatt empfing Eva Reichert, seit diesem Jahr Geschäftsführerin der bhw, die Kommunalpolitiker gemeinsam mit Claus Kilian, verantwortlich für die Werkstätten der bhw, und Tina Schäb, Bereichsleiterin der Tagesförderstätten. Seitens der Freien Demokraten nahmen zudem der Kreisvorsitzende Jens Jacobi, für die FDP-Fraktion im Kreistag Peter Heidt, Regine Feyl und Elke Sommermeyer sowie die Ortsmandatsträger Silvia Elm-Gelsebach (Friedberg) und Oliver Feyl (Karben) am Gespräch teil. Wichtigstes Thema war dabei das neue Bundesteilhabegesetz mit seinen Folgen für die Behindertenhilfe.

„Der Bundestag hat das neue Teilhabegesetz Ende 2016 verabschiedet“, erläuterte Reichert. „Es ist in verschiedene Stufen unterteilt: Die ersten neuen Regelungen wurden bereits umgesetzt, die anderen sollen sukzessive in den kommenden Jahren zum Tragen kommen“, so die bhw-Geschäftsführerin weiter. Nach ihrer Einschätzung stelle das Gesetz einen Paradigmenwechsel dar, weil die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung sich damit grundlegend neuausrichte. Während bisher ein einzelner Finanztopf die Rundumversorgung der Unterstützungsbedürftigen gewährleiste, sollen die Leistungen künftig finanziell aufgeteilt werden. „Die Trennung der Hilfsmittel in persönliche Unterstützung und Lebensunterhalt ermöglicht einerseits einen individuelleren Förderungsbezug. Theoretisch führt das für den Menschen mit Behinderung zu mehr Selbstbestimmung“, erklärte Reichert.

Andererseits steige aber auch für alle Beteiligten der Aufwand: „In Zukunft müssen wir die unterschiedlichen Leistungen statt mit nur einem Kostenträger, dem Landeswohlfahrtsverband Hessen, mit den dann jeweils verantwortlichen Stellen einzeln verhandeln“, so Reichert.

Hahn kritisierte die Herangehensweise des Gesetzgebers, alle Formen von Behinderung grundsätzlich gleichzustellen: „Das Spektrum der Hilfsbedürftigen ist enorm. Während Menschen mit geringeren Einschränkungen von der Neuregelung wohl profitieren können, bedeutet der Mehraufwand für Personen mit höherem Unterstützungsbedarf praktisch eine nicht eigenständig zu bewältigende Herausforderung.“ Das neue Bundesteilhabegesetz sehe er daher skeptisch, solange keine Informationen über die konkreten Verantwortlichkeiten bei der neuen Kostenaufteilung zwischen den einzelnen Trägern zur Verfügung ständen.

Aller Voraussicht nach werde der Personalschlüssel in der Behindertenhilfe jedoch belastet.

Unabhängig von den Herausforderungen der Zukunft laufe die Betreuung derzeit jedoch insgesamt gut. Laut Werkstatt-Chef Kilian seien die Auftragsbücher gut gefüllt: „Das Profil der Werkstätten hat sich verändert. Im Vordergrund steht die Förderung, dennoch sind wird ein dienstleistendes Unternehmen.“ Bei Kundenreklamationen gebe es keinen „Behindertenbonus“, die Produkte seien ISO-zertifiziert und somit Teil des freien Wettbewerbs. Das Konzept der bhw basiere auf dem Anspruch, erwachsene Menschen wie erwachsene Menschen zu behandeln – ob mit oder ohne Behinderung.