Hanaus Haus des Jugendrechts wird neues Konzept testen

Das in absehbarer Zukunft in Hanau eröffnende Haus des Jugendrechts wird unter seinesgleichen eine Sonderstellung einnehmen. Das hat der FDP-Betreuungsabgeordnete für Hanau im Landtag, Dr. h. c. Jörg-Uwe Hahn, nach einem Brief an das hessische Justizministerium in Erfahrung gebracht. Wie Staatsministerin Eva Kühne-Hörmann mitteilt, soll es sich demnach um das erste Haus des Jugendrechts handeln, das statt nur für ein Stadtgebiet auch für den gesamten angrenzenden Landkreis zuständig ist.

Aus „kriminalgeographischen Gründen“ hätten sich die an der Planung beteiligten Institutionen dazu entschieden, den Einzugsbereich des Hauses über die Stadtgrenzen hinaus zu erweitern. Dieser Schritt liege nahe, da sich jugendliche Straftäter aus dem Altkreis Hanau regelmäßig im Stadtgebiet aufhielten. In der Einrichtung sollen Jugendgerichtshilfen der Stadt Hanau und des Main-Kinzig-Kreises daher zukünftig Seite an Seite arbeiten. Zwar erhöhe das womöglich den Abstimmungsbedarf zwischen den Beteiligten, zugleich ermögliche die Kooperation jedoch die Nutzung von Synergieeffekten und eröffne bestenfalls neue Chancen der Kriminalprävention. Neben den Jugendgerichtshilfen werden auch Vertreter der Polizei und der Staatsanwaltschaft im Haus mit Sitz am Hanauer Schlossplatz tätig sein.

Unter der Führung des Freidemokraten Hahn hatte das hessische Justizministerium 2010 das erste Haus des Jugendrechts des Bundeslands in Wiesbaden eröffnet, ein zweites nahm kurz darauf in Frankfurt seine Arbeit auf. „Die Einrichtungen haben sich darin bewährt, junge Straftäter wieder auf die richtige Bahn zu bringen. Besonders für ihre schnelle Arbeitsweise durch eine enge Kooperation von Polizei, Staatsanwaltschaft und Jugendhilfe sind die Häuser des Jugendrechts bekannt und erfolgreich“, kommentiert der FDP-Rechtspolitiker Hahn.