Hahn informiert sich im Bingenheimer Ried
Hahn: „Wir Freie Demokraten stehen zu den Jägerinnen und Jägern in Hessen als aktive und staatlich geprüfte Naturschützerinnen und Naturschützer.“
Der Wetterauer FDP-Landtagsabgeordneter Dr. h.c. Jörg-Uwe Hahn war im Bingenheimer Ried bei Echzell zu Gast, um sich auf Einladung des Naturschützers und Jäger Michael Schwarz mit den Vertretern des Landesjagdverbandes Hessen, Dr. Nadine Stöveken und Dr. Nikolaus Bretschneider-Herrmann, über die aktuelle Situation im Bingenheimer Ried, aber auch über den von der schwarz-grünen Landesregierung vorgelegten neuen Entwurf zur Hessischen Jagdverordnung, zu sprechen.
Das Naturschutzgebiet Bingenheimer Ried bietet zahlreichen Vogelarten einen Brutplatz, unter anderem der Spießente, Pfeifente, Löffel- und Krickente, aber auch dem Kiebitz und dem Weißstorch. In der Vergangenheit waren die Bruterfolge der Bodenbrüter trotz guter Biotope im Gebiet mäßig, weil Gelege und Jungvögel von Raubsäugern erbeutet wurden.
„Auf Vorstoß der schwarz-grünen Landesregierung wird hier im Bingenheimer Ried auf Staatskosten rund 81 Hektar Fläche mit einem fuchs- und waschbärsicheren rund zwei Meter hohen, mit mehreren Elektrolitzen gesicherter Zaun, geschützt“, erklärte Michael Schwarz dem Liberalen. Es stelle sich dabei die Frage, ob es zum Schutz der bedrohen Bodenbrüter nicht ausgereicht hätte, kleine Areale von bis zu fünf Hektar zu zäunen. Dies habe in der Wetterau an mehreren Orten gereicht, um die Bodenbrüter effektiv zu schützten und Bruterfolge zu erzielen. Damit stünden die Restflächen des Naturschutzgebietes weiterhin auch anderen Wildarten zur Verfügung, die nun ausgesperrt oder eingesperrt seien, wie beispielsweise Rehwild, der Feldhase, Igel oder anderer Kleinsäuger.
Während man im Ministerium die Bejagung des Raubwildes in der Landschaft kritisch sehe und dem Fuchs eine Schonzeit zugestehe, wolle man hier ein Naturschutzgebiet prädatoren- oder raubwildfrei machen. Dies sei ein Widerspruch in sich, da ja auch in der übrigen Landschaft bedrohte Bodenbrüter wie die Grauammer, die Feldlerche, die Stockente oder das Rebhuhn von hohen Raubwildbeständen bedroht seien. Eine Einzäunung sei hier aber nicht möglich, also brauche man doch die Jagd auf Raubwild, wenn man diese Arten schützen wolle, so Schwarz weiter. „Dabei war und ist es nie das Ziel der Jäger gewesen, das Raubwild auszurotten wie dies nun im Naturschutzgebiet wohl erfolgen soll. Der in Folge zu erwartende Anstieg der Gänsepopulation, die jetzt schon zu Konflikten mit der Landwirtschaft führt, wurde bisher ausgeblendet. Eine entsprechende Regulierung muss gemäß dem Jagdrecht und den Jagdzeiten erfolgen. Also ein weiterer Eingriff im Naturschutzgebiet“, mahnte Schwarz. Besonders irritiere es aber, dass die Einzäunung des Schutzgebietes wohl ohne Anhörung der anerkannten Naturschutzverbände erfolgte. Zumindest seien die Schutzgemeinschaft Deutscher Wald und der Landesjagdverband im Vorfeld nicht unterrichtet oder um Stellungnahme gebeten worden.
Anfragen zur Rechtsgrundlage der Einzäunung blieben bisher einfach unbeantwortet, so dass auch dieser Aspekt nicht geklärt sei. Es sei auch bis heute ungeklärt, ob ein naturschutzrechtlicher Ausgleich für den Eingriff in das Landschaftsbild und für den Zerschneidungseffekt durch den Zaun für Tierwanderungen erfolgen soll, machte Schwarz weiter deutlich.
Auch Dr. Nikolaus Bretschneider-Hermann kritisierte die Zaunanlage: „Wir vertreten die Meinung, dass wir mit dieser Art Käseglocke nicht weiterkommen. Stattdessen benötigen wir eine offene Kulturlandschaft, in der das jagdliche Prinzip nicht ausgebremst und Jäger nicht zurückgedrängt werden.“
Der heimische FDP-Landtagsabgeordnete Hahn sicherte bei dem Austausch zu, den Sachverhalt auf die Agenda des Hessischen Landtags zu setzen und sich mittels einer Kleinen Anfrage zu den Hintergründen, auch rechtlicher Natur, zu informieren.
Die Vertreter des Landesjagdverbandes sprachen bei dem Austausch auch die geplante neue Hessische Jagdverordnung an. Nach neustem Entwurf der Hessischen Jagdverordnung (HJagdV) sollen in Zukunft Rebhuhn und Feldhase nicht mehr bejagt werden dürfen. Schon die Novellierung der Jagdverordnung 2015 hatte zu viel berechtigte Kritik aus der Jägerschaft geführt, die Folge waren große Protestaktionen vor der Staatskanzlei in Wiesbaden. Die FDP Landtagsfraktion hatte erfolgreich gegen einzelne Teile der schwarz-grünen Verordnung vor dem Staatsgerichtshof geklagt.
„Die Jagd in Hessen soll wieder einmal weiter eingeschränkt und reguliert werden, Sachargumente werden hierbei nicht gehört. Wir setzen uns dafür ein, dass es zu keinen weiteren negativen Einschränkungen des Jagdrechts in Bezug auf die Liste der jagdbaren Arten kommt. Der allgemeine Tierschutzgedanke ist als solcher nicht geeignet, ganzjährige Schonzeiten auszusprechen oder die Liste der jagdbaren Arten insgesamt einzuschränken, sofern damit allein die Absicht verbunden ist, Tiere vor ihrer Erlegung im Rahmen einer waidgerechten Jagdausübung zu bewahren“, machte Dr. Stöveken deutlich.
„Wir Freie Demokraten stehen zu den Jägerinnen und Jägern in Hessen als aktive und staatlich geprüfte Naturschützerinnen und Naturschützer und erkennen an, dass die Jagd ein tausende Jahre altes gelebtes Kulturgut ist und zum Artenschutz, zur Landschaftspflege, zur Seuchenvermeidung und zur gesunden Ernährung der Bevölkerung beiträgt. Für uns ist die Jagd daher vor ideologischen Übergriffen gerade der Grünen zu schützen und in ihrer heutigen Form zu erhalten“, stellte der ehemalige Justizminister Hahn bei seinem Besuch im Bingenheimer Ried klar.