Grundrechte schützen statt ausschließen
FDP-Anfrage im Landtag – Hahn: „Grundrechte schützen statt ausschließen“
Büdinger Beschluss zu ‚Parteien raus aus der Stadthalle’ über Stadtgrenzen hinaus relevant
Im Januar hat die Büdinger Stadtverordnetenversammlung beschlossen, städtische Immobilen zukünftig grundsätzlich nicht mehr an Parteien zu vermieten. Hintergrund der Entscheidung war die vorangegangene Nutzung der Stadthalle Büdingen durch verschiedene NPD-Verbände. Auf Initiative des Wetterauer FDP-Abgeordneten Dr. h. c. Jörg-Uwe Hahn hat die freidemokratische Landtagsfraktion dazu nun eine kleine Anfrage an die schwarz-grüne Landesregierung gestellt. Die Liberalen im Wiesbadener Stadtschloss fordern eine rechtliche Einordnung des kommunalen Beschlusses.
„Die politischen Parteien sind in Deutschland durch das Grundgesetz besonders geschützt“, hebt Hahn hervor. „In Grundgesetzartikel 21 ist ihnen explizit die Funktion zugeschrieben, an der politischen Willensbildung mitzuwirken. Darüber hinaus gewährleisten die Artikel 8 und 9 als Grundrechte allen Staatsbürgern die Freiheit zur Versammlung und friedlichen Betätigung“, so der kommunalpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion und ehemalige Justizminister weiter. Im Büdinger Vermietungsverbot sehen die Freien Demokraten einen potenziellen Verstoß gegen diese rechtstaatlichen Prinzipien. Bereits die lokale FDP-Fraktion im Stadtparlament hatte daher gegen den Antrag gestimmt, der Fraktionsvorsitzende Wolfgang Patzak in einem Redebeitrag verfassungsrechtliche Bedenken geäußert. Nichtsdestotrotz scheiterte der Aufruf zur politischen Regeleinhaltung an den Stimmen von Freien Wählern, CDU und Grünen.
Für den kommunal und rechtlichen FDP-Experten Hahn ist das letzte Wort dennoch nicht gesprochen: „Die Entscheidung in Büdingen ist über die Stadtgrenzen hinaus relevant. Deshalb muss dieser Fall parteipolitischer Arbeitsbehinderung im Landtag Thema sein. Als Rechtstaatpartei FDP fordern wir eine juristisch hieb- und stichfeste Einschätzung der Regierungskoalition.“ Die richtige Antwort auf Versammlungen ungeliebter Strömungen könne es Hahn zufolge weder sein, einzelne noch alle Parteien vom öffentlichen Raum auszuschließen. Neben einer Rechtseinschätzung zur Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz fordert die FDP in ihrer Anfrage auch eine Aufklärung über möglicherweise vergleichbare Fälle in anderen hessischen Städten und Gemeinden. Zudem möchten die Freien Demokraten die Möglichkeiten prüfen, kommunalaufsichtsrechtlich gegen den Beschluss der Büdinger Stadtverordnetenversammlung vorzugehen. „Ich kann mir vorstellen, dass hier die Kommunalaufsicht einschreiten kann,“ so der heimische FDP Parlamentarier abschließend.