große Zurückhaltung bei Zusammenarbeit mit christlich-jüdischer Gemeinschaft

28.03.2020

Der heimische FDP-Landtags- und Kreistagsabgeordnete Dr.h.c. Jörg-Uwe Hahn hat den Verantwortlichen in der Großen Koalition im Wetteraukreis vorgehalten, eine zu große Zurückhaltung bei der Zusammenarbeit insbesondere mit der Gesellschaft für christlich-jüdische Zusammenarbeit Wetterau zu haben. „Gerade in einer Zeit wie jetzt ist es für mich nicht nachvollziehbar, dass Landrat Weckler in einer Antwort auf eine Frage der FDP-Kreistagsfraktion mitgeteilt hat, dass man anlassbezogen sehr gut mit der GCJZ zusammenarbeite, eine Erhöhung der finanziellen Unterstützung aber nicht notwendig sei.

„Besonders bedenklich finden wir Freien Demokraten, dass einerseits über regelmäßige gemeinsame Veranstaltungen mit der GCJZ berichtet wird, andererseits aber diese bereits Jahre zurückliegen. So fällt Landrat Weckler eine Veranstaltung im Januar 2015 ein, eine weitere Veranstaltung im Jahre 2019 wurde zusätzlich vom Ausländerbeirat Bad Nauheim und der Evangelischen Kirchen in Bad Nauheim mit Unterstützung des Programms „Demokratie leben“ durchgeführt. Spätestens nach dem Anschlag von Halle muss es für jede politische verantwortliche Ebene, also auch für einen Landkreis, ins Pflichtenheft gehören, viel häufiger entsprechende christlich-jüdische Veranstaltungen durchzuführen“, so der heimische FDP-Abgeordnete Hahn weiter.

Er wies darauf hin, dass zeitgleich die FDP auch die Zusammenarbeit des Wetteraukreises mit der jüdischen Gemeinde Bad Nauheim abgefragt habe. Auch hier habe Landrat Weckler geantwortet, anlassbezogene Zusammenarbeit mit der jüdischen Gemeinde von Seite des Wetteraukreises „sehr positiv bewertet“ werden.

„Bei unserem letzten Gespräch mit dem Vorsitzenden der jüdischen Gemeinde Bad Nauheim de Vries hatte ich den Eindruck, dass eine zusätzliche Übernahme insbesondere der Nebenkosten für die Baulichkeiten in Bad Nauheim für die weitere Arbeit der Gemeinde von besonderer Wichtigkeit sei. Hier wäre es doch mehr als sinnvoll, wenn der Kreisausschuss eine entsprechende Erhöhung der Zuwendungen vornehmen würde, da „gesonderte finanzielle Mittel an die jüdische Gemeinde Bad Nauheim“ derzeit nicht vom Wetteraukreis aus gezahlt würden.

„Die Landespolitik, und nicht nur die dort regierende schwarzgrüne Mehrheit, ist einen großen Schritt weiter! Auf Antrag der FDP-Landtagsfraktion hat das Landesparlament in seiner letzten Abstimmung über den Haushaltsplan 2020 die Zuwendungen an die 15 Gesellschaften für christlich-jüdische Zusammenarbeit in Hessen und das Martin Buber Haus verdoppelt. Standen diesem bisher 103 100 Euro zur Verfügung, so wird ab diesem Haushaltsjahr ein Betrag von 206 200 Euro vom Land Hessen zur Verfügung gestellt.“

Abschließend machte der FDP-Landtagsvizepräsident deutlich, dass dieser Beschluss des Landtages auch eine Folge des Besuches der FDP-Delegation in der Synagoge in Bad Nauheim Ende letzten Jahres war. „Und was das Land Hessen kann, wird der Wetteraukreis wohl auch können, wir fordern deshalb zusätzliche gemeinsame Veranstaltungen und insbesondere zusätzliche finanzielle Unterstützung sowohl für die jüdische Gemeinde in Bad Nauheim wie auch für die Gesellschaft christlich-jüdischer Zusammenarbeit Wetterau.“