FDP-Fraktion macht Teilhabe behinderter Menschen im Wetteraukreis und Höhe der Ausgleichsabgabe zum Thema

Rahn-Farr: „Das Recht auf Teilhabe aller Menschen am gesellschaftlichen Leben ist heute glücklicherweise Konsens und wichtig für die Funktionsfähigkeit unserer Gesellschaft.“

Private und öffentliche Arbeitgeber mit jahresdurchschnittlich mindestens 20 Arbeitsplätzen müssen derzeit auf wenigstens 5 Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen beschäftigen. Solange der Arbeitgeber die vorgeschriebene Zahl nicht erreicht, ist er zur Zahlung einer Ausgleichsabgabe verpflichtet.

Die FDP-Fraktion im Wetterauer Kreistag will nun mit einer Anfrage an den schwarz-roten Kreisausschuss um Landrat und Verwaltungschef Jan Weckler (CDU) in Erfahrung bringen, wie der Wetteraukreis bei der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen aufgestellt ist.

Die Liberalen fragen gerade auch nach einem ausführlichen Gespräch mit dem zuständigen Dezernenten im LWV Dieter Schütz (FDP), ob der Wetteraukreis die gesetzlich vorgeschriebene Anzahl der besetzten Arbeitsplätze für derartig Betroffene erfüllt und in welchen Bereichen der Verwaltung wie viele Arbeitsplätze mit behinderten Menschen besetzt oder unbesetzt sind.

Für den Fall, dass der Kreis nicht die gesetzlichen Vorgaben erfüllt, soll die Anfrage in Erfahrung bringen, in welcher Höhe Ausgleichsabgaben in den vergangenen vier Jahren geleistet wurden und in welcher Höhe für das laufende Jahr entsprechende Zahlungspflichten erwartet werden.  

Darüber hinaus wollen die Freidemokraten in Erfahrung bringen, welche Maßnahmen der Kreisausschuss getroffen hat, um die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen und ob die Verwaltung sich hierfür auch entsprechende Informationen bei dem zuständigen Landeswohlfahrtsverband (LWV) eingeholt hat.

Die Anfrage soll möglichst auch Details zu den entrichteten Ausgleichsabgaben der Kommunen im Kreis bieten.

„Das Recht auf Teilhabe aller Menschen am gesellschaftlichen Leben ist heute glücklicherweise Konsens und wichtig für die Funktionsfähigkeit unserer Gesellschaft. Das Selbstverständnis von Menschen mit Behinderungen insgesamt und auch am Arbeitsmarkt hat sich grundlegend gewandelt. Einen Arbeitsplatz auf dem ersten Arbeitsmarkt zu haben und für sich selbst sorgen zu können, ist für viele Menschen mit Behinderungen heute ein selbstverständlicher Wunsch. Viele Menschen mit einer schweren Behinderung sind gut ausgebildet und für den Arbeitsmarkt unverzichtbar“, erklärt die sozialpolitische Sprecherin der FDP-Fraktion Andrea Rahn-Farr. Arbeitgeber müssten vorhandene Fördermöglichkeiten besser nutzen und sollten mutig und mit Weitsicht vorangehen. Dafür will sich der Liberale Kreistagsabgeordnete und IHK-Vizepräsident Jochen Ruths einsetzen.  Das gelte auch für den Übergang von einer Werkstatt für behinderte Menschen auf den ersten Arbeitsmarkt.

„Und insbesondere im öffentlichen Dienst sollte die Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben vorbildlich gelöst werden. Wir erwarten von unserer Anfrage Transparenz zum aktuellen Sachstand in der Wetterau“, erklärt FDP-Fraktionschef Dr. h.c. Jörg-Uwe Hahn abschließend.