FDP-Anfrage im Kreistag zum Bundesteilhabegesetz -Stemmt der Kreis das wirklich?

Rahn-Farr: „Es muss noch viel dafür getan werden, damit Menschen mit Behinderungen als Teil der Gesellschaft ihren Drang nach Selbstverwirklichung, ihr Streben nach Glück, ihre Chancen für ein eigenständiges Leben auch tatsächlich wahrnehmen können“

Das Bundesteilhabegesetz soll Menschen mit Behinderungen zu mehr Teilhabe und individueller Selbstbestimmung verhelfen. Die Einführung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) gliedert sich in insgesamt vier Reformstufen. Die Reformstufen 1, 2 und 3 sind bereits in Kraft getreten, während die Stufe 4 zum 01.01.2023 eingeführt werden wird. Die stufenweise Einführung soll die Umsetzung in die Praxis erleichtern, da die Neuerungen sehr umfangreich sind. Die vollständige Umsetzung des Gesetzes wird somit 2023 abgeschlossen sein. In der letzten Reformstufe wird unter anderem der Zugang zur Eingliederungshilfe neugestaltet. 

Die FDP-Fraktion im Wetterauer Kreistag hat nun eine Anfrage an den schwarz-roten Kreisausschuss gestellt, um alle Betroffenen über die derzeitige Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes zu informieren.

„Behinderte Menschen haben auch gemäß der UN-Behindertenrechtskonvention ein Recht auf Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe. Es ist wichtig, dass die Selbstbestimmungsrechte von Menschen mit Behinderung konsequent ausgebaut werden. Es muss noch viel dafür getan werden, damit Menschen mit Behinderungen als Teil der Gesellschaft ihren Drang nach Selbstverwirklichung, ihr Streben nach Glück, ihre Chancen für ein eigenständiges Leben auch tatsächlich wahrnehmen können“, begründet die sozialpolitische Sprecherin der FDP-Fraktion Andrea Rahn-Farrdie umfangreiche Anfrage der Liberalen.

Die heimischen Liberalen wollen unter anderem in Erfahrung bringen, welche Maßnahmen im Wetteraukreis konkret zur Umsetzung der bisher geltenden drei Stufen des BTHG ergriffen worden sind, welche zusätzlichen Mitarbeiter benötigt werden und an welchen Standorten diese untergebracht sind. Auch soll die Anfrage klären, welche zusätzlichen Kosten der Teilhabehilfe einerseits und der Verwaltung dieser Abrechnungen dem Wetteraukreis in den Jahren 2019, 2020 und 2021 tatsächlich entstanden sind und welche Maßnahmen nunmehr ergriffen werden müssen, um rechtzeitig zum 1.1.2023 die Voraussetzungen für die Umsetzung der vierten Stufe des BTHG im Wetteraukreis zu schaffen. Der Kreisausschuss ist auch aufgefordert, auf die Fragen welche zusätzlichen Mitarbeiter diese Umsetzung gebraucht werden, ob es genügend Räumlichkeiten für diese gibt und welche technischen Maßnahmen im Bereich der IT und der EDV für die bisher schon umgesetzten 3 Stufen ergriffen worden sind, Stellung zu beziehen.

„Die Einführung des Bundesteilhabegesetztes bringt natürlich auch für den Wetteraukreis viele Neuerungen mit sich. Wir wollen wissen, wie die Kreisspitze mit dem BTHG umgeht und für entsprechende Transparenz sorgen. Wir mussten gerade aus dem Dezernat der Sozialdezernentin Becker-Bösch hören, dass es keinen Platz für einen zusätzlichen Schreibtisch in Friedberg und insbesondere in Büdingen gibt,“ macht FDP-Fraktionschef Hahn abschließend deutlich.