Ein Friedhof ist kein Nistplatz für Graureiher

06.05.2025

FDP wirft dem Wetteraukreis fehlerhafte rechtliche Abwägung vor und fordert gerichtliche Überprüfung
>> Die Graureiher Kolonie auf dem Friedhof beschäftigt die Bürger des Bad Vilbeler Stadtteils Dortelweil seit Jahren immer intensiver. Mindestens 70 dieser streng geschützten Tiere haben sich in den Jahren dort angesiedelt. Sie verdrecken mit ihrem Kot nicht nur Gräber und Wege, sie belästigen auch verschiedenste Trauergemeinden und stören durch ihre lauten Schreie die gerade auf einem Friedhof einzuhaltende Ruhe und Totenehre.
>> „Graureiher haben auf einem Friedhof Nichts zu suchen, diese Plage muss von dem Dortelweiler Friedhof verschwinden,“ so der in Dortelweil seit Jahrzehnten lebende Vorsitzende der FDP Kreistagsfraktion Dr. h.c. Jörg-Uwe Hahn. Deshalb haben die
>> Liberalen im Kreistag eine umfassende Anfrage hinsichtlich der rechtlichen Grundlagen und der durchzuführenden Abwägung eingereicht.
>> Die Antwort der zuständigen Ersten Kreisbeigeordneten Birgit Weckler mündet in der Behauptung, es gäbe zu der nunmehr durch die Stadt Bad Vilbel durchgeführte Anbringung von Planen keine rechtlich zumutbare Alternative. „Nach Auffassung der Unteren Naturschutzbehörde kann auch hinsichtlich der Berücksichtigung der Totenruhe, der Würde der Begräbnisstätte und der Wahrung der Trauernden keine Ausnahmegenehmigung bzw. Befreiung von den Verboten des § 44 BNatSchG erteilt werden,“ so lautet die entscheidende Erklärung der Ersten Kreisbeigeordneten.
>> Dieser Behauptung widersprechen die Liberalen vehement. „ Bei der Abwägung des öffentlichen Interesses an einem würdevollen Ort des Gedenkens sowie an ungestörten Trauerfeiern gegenüber dem Recht der Reiher, gerade an diesem Ort sich niederzulassen, kann man auch zu einem anderen Ergebnis als die UNB kommen,“ so das Fazit von Hahn, ehemaliger Hessischer Justizminister nach entsprechender Rücksprache mit Juristen. Man fordere deshalb den Kreisausschuss auf, eine neue rechtliche saubere Abwägung vorzunehmen und diese gerichtlich prüfen zu lassen.
>> Nach Meinung der Freien Demokraten ist die Grundaussage des Kreises schon zu bezweifeln, wonach die Graureiher ganzjährig immer und überall geschützt seien. Dies gelte nur während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderzeit.
>> Für Hahn ist der Antwort zu entnehmen, dass die Wetterauer UNB sich intensiv mit der staatlichen Vogelschutzwarte abgestimmt habe. „Ziel war erkennbar alleine der Schutz der Graureiher, die auf einem Friedhof natürlich zu achtende Totenruhe war höchstens zweitrangig,“ so die Vermutung. Auch sei mit abzuwägen, dass die Friedhofssatzung das Mitbringen von Tieren mit Ausnahme von Führhunden kategorisch ausschliesse. Abschliessend vermissen die Freien Demokraten eine Beachtung der Interessen der Anwohner. „In der benachbarten Wohnbebauung leben junge Familie mit Kindern. Diese beschweren sich immer wieder über die schrillen Laute, die die Graureiher auch nachts ausstossen,“ so der FDP Fraktionschef Hahn.