Dr. h.c. Hahn zum gescheiterten NPD-Verbotsverfahren und Folgen im Kreistag
Anlässlich des Scheiterns des NPD-Verbotsantrages vor dem Bundesverfassungsgericht erklärt der heimische FDP – Landtagsabgeordnete und ehemalige Staatsminister Dr. h.c. Jörg-Uwe Hahn : „Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist ebenso folgerichtig wie – zumindest für uns – erwartbar. Es stand auch für die FDP nie in Zweifel, dass die NPD sich gegen unsere freiheitlich demokratische Grundordnung betätigt. Sie ist schlicht und ergreifend aber viel zu unbedeutend, als dass ihre demokratiefeindlichen Ideen auch nur im Ansatz unseren Rechtsstaat gefährden könnten. Das heisst nicht, dass unsere Gesellschaft rechtsextremen Gesinnungen nicht entschieden entgegentreten müsste – Verbote waren, sind und bleiben hierfür jedoch der falsche Weg!“
Hahn erinnerte daran, dass er als damaliger Stv. Ministerpräsident des Landes Hessen in der entscheidenen Sitzung des Bundesrates am 14. Dezember 2012 den Verbotesantrag nicht nur als Chance, sondern als grosses Risiko bezeichnet habe. ‚Wir Hessen haben nicht dafür gestimmt, als einziges Bundesland!“
Dr. H.c. Hahn weiter: “Auch wenn wir Freie Demokraten uns als einzige eben aus diesen Gründen stets gegen das erneute Verbotsverfahren ausgesprochen und dafür gesorgt haben, dass Hessen bei der Beschlussfassung im Bundesrat nicht für den Antrag stimmt, ist für uns kein Tag zum Jubeln. Denn natürlich sind die völkisch-rassistische Überzeugungen der NPD gerade für eine freiheitliche Partei nur äußerst schwer zu ertragen. Dennoch muss eine starke Demokratie auch das aushalten.“
„Zuletzt war es auch äußerst naiv zu glauben, ein Verbotsverfahren hätte auf die Gesinnung der betroffenen irgendeinen Effekt. Meinungen - die, die uns nicht gefallen oder aber sich durch besondere Dummheit auszeichnen, wie im Fall der NPD und ihrer Anhänger – lassen sich eben nicht verbieten. Im Gegenteil hat dieses erneute gescheiterte Verfahren nicht nur den Effekt, dass diese Splitterpartei völlig unverdient öffentliche Aufmerksamkeit erhält – sie kann sich nun auf das Urteil und den vermeintlichen Stempel der rechtstaatlichen Unbedenklichkeit berufen. Diese – unfreiwillige – Unterstützung haben nunmehr die zu verantworten, die dieses Verfahren unbedingt wollten.“ Nunmehr gelte es, auch im Wetterauer Kreistag immer und immer die Aktivitäten der NPD zu entlarven und sich dagegen zu stellen. „Ich halte es für richtig, jetzt das Ritual insgesamt zu ändern. Gegen jeden Antrag der NPD müssen wir alle aufstehen, ans Pult gehen und die Argumente sprechen lassen. Ignorieren ist keine politische Art der Auseinandersetzung, “ so Hahn abschliessend, der als Mitglied des Kreistags sehr nahe sogar bei der NPD sitzen muss.