Alte Polizeistation Büdingen: Land sieht weiterhin Stadt für die Beseitigung der Altlasten in der Pflicht

Hahn: „Der Weg für eine Weiternutzung der alten Polizeistation muss endlich freigemacht werden!“

Wie aus einer sogenannten Kleinen Anfrage des heimischen FDP-Landtagsvizepräsidenten Dr. h.c. Jörg-Uwe Hahn an die schwarz-grüne Landesregierung um den zuständigen Innenminister Peter Beuth (CDU) hervorgeht, sieht das Land Hessen weiterhin die Stadt Büdingen für die Übernahme der Kosten zur Beseitigung der Altlasten in der Pflicht. Die Liegenschaft „An der Saline“ ging bereits 2006 im Rahmen eines Tauschgeschäfts zwischen dem Land und der Stadt in den Besitz der Stadt über. Seitdem sind die Räumlichkeiten ungenutzt, das Gelände liegt brach. Im Zuge der Erweiterungspläne des Wetteraukreises könnte das Areal durch die Nähe zum Landratsamt an Attraktivität für eine künftige Nutzung gewinnen. Durch einen defekten Tank im Hof der ehemaligen Polizeistation gibt es jedoch Kontaminierungen. Die Stadt Büdingen als Eigentümer des Areals will, dass der Voreigentümer, also das Land, die Kosten für die Beseitigung übernimmt.

Auf die Frage des FDP-Politikers Hahn an den Innenminister Beuth, inwiefern das Land vor dem Verkauf von etwaigen Bodenkontaminationen wusste, gab der CDU-Minister in der Antwort an, es lägen keine Hinweise vor, dass dem Land Hessen vor dem am 08.11.2002 geschlossenen Tauschvertrag mit der Stadt Büdingen entsprechende Bodenkontaminationen bekannt waren. Darüber hinaus sei im Tauschvertrag vereinbart worden, dass die Vertragsparteien – jede Partei für sich – für die Freiheit der Tauschgrundstücke von sogenannten Altlasten haftet. Sollten bis zum Ablauf von zehn Monaten nach tatsächlich erfolgter Übergabe Altlasten festgestellt werden, trage jede Vertragspartei die zur Beseitigung anfallenden Kosten für ihr Tauschgrundstück. 

Innerhalb vorbezeichneter Frist hatte die Stadt Büdingen laut Beuth keine Altlasten auf dem durch sie erworbenen Tauschgrundstück festgestellt. Bisher gebe es zudem keinen Anhaltspunkt dafür, dass durch das hier gegenständliche Schadensereignis Personen gefährdet sind, die sich auf der Hoffläche oder in einem angrenzenden Gebäude aufhalten.

Um den Schaden genauer zu erkunden, sei im Jahr 2013 ein bodenschutzrechtliches Verfahren gegen die Stadt Büdingen eingeleitet worden und im Jahr 2017 dann die Entscheidung ergangen, wonach die Stadt Büdingen die Sanierung von Boden, Bodenluft und Grundwasser durchzuführen hat. Hiergegen habe die Stadt Büdingen im Januar 2017 Klage erhoben. Bei dem gerichtlichen Mediationsgespräch im Herbst 2017 sei vereinbart worden, dass die Stadt Büdingen einen fachlich qualifizierten Gutachter mit der Durchführung einer Sanierungsuntersuchung beauftragen wird. Wegen der anstehenden Untersuchungen wurde bei der Mediation zudem das Ruhen des genannten gerichtlichen Verfahrens vereinbart. Seit 2018 fanden Beprobungen statt, der Bericht zu den Untersuchungen liegt dem zuständigen Regierungspräsidium Darmstadt seit Januar 2022 vor und werde derzeit bewertet.

Auf die Frage des FDP-Abgeordneten nach endlich zügiger Lösung antwortete Beuth, dass eine Bodenkontamination möglichst rasch und zielgerichtet beseitigt werden sollten. Allerdings könne eine Sanierung erst dann effektiv erfolgen, wenn die horizontale und vertikale Ausdehnung eines Schadens bekannt sei, mögliche Sanierungsvarianten geprüft wurden und auch über das geeignete Sanierungsverfahren entschieden wurde. Hierbei sei stets der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten. Die Erkundung sei noch nicht abgeschlossen, sodass eine Prüfung von Sanierungsvarianten noch nicht abschließend erfolgen konnte.

Dass sich die Streitigkeit zwischen Land und Stadt so lange hinzieht, ist für den ehemaligen Justizminister Hahn nicht nachvollziehbar. „Der Wetteraukreis benötigt auch am Standort Büdingen mehr Platz, die alte Polizeistation könnte dafür in Frage kommen. Es sollte ein Ziel von allen Akteuren sein, vorhandene Schadstoffe schnell, effektiv und umweltschonend aus dem Boden zu entfernen, um den Weg für die weitere Nutzung der alten Polizeistation frei zu machen“, so Hahn.

Der FDP-Landtagsabgeordnete ist sich auch mit den Büdinger FDP-Stadtverordneten Andrea Rahn-Farr und Wolfgang Patzak einig, dass es für die Stadtentwicklung Büdingens nicht förderlich ist, wenn ein derartiges Areal seit über 15 Jahren brachliegt. „Jetzt ist es an der Zeit, endlich anzupacken und die Attraktivität Büdingens durch die Weiternutzung der alten Polizeistation zu erhöhen“, so Rahn-Farr und Patzak abschließend.